Gottesthal 115
65375 Oestrich - Winkel
Tel. 06735 – 602500
– nachstehend „Gästehaus“ genannt –
1 Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Gästehauses.
1.2 Abweichende Bestimmungen, auch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes, gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2 Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Gästehaus-Aufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Zimmerbuchung), der durch das Gästehaus angenommen wird. Die Bestätigung der Zimmerbuchung erfolgt in der Regel per EMail.
2.2 Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Gästehaus gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gästehaus-Aufnahmevertrag, sofern dem Gästehaus eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3 Preise und Leistungen
3.1 Das Gästehaus ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gästehauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses gegenüber Dritten.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 6 Monate und erhöht sich der vom Gästehaus allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 10% anheben.
3.5 Rechnungen des Gästehauses sind sofort nach Zugang spätestens am Abend vor der Abreise ohne Abzug bar zu leisten.
3.6 Das Gästehaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Leistungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Das Gästehaus ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes länger als zwei Wochen im Gästehaus aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer wöchentlichen Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
3.7 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Gästehauses aufrechnen oder sie mindern.
4 Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes
4.1 Das Gästehaus räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen: Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat das Gästehaus Anspruch auf angemessene Entschädigung.
- Bei Stornierung des gebuchten Zimmers 4 Wochen vor Anreise wird keine Entschädigung fällig.
- Danach wird eine Entschädigung in Höhe von 100% des vereinbarten Preises für die Übernachtung fällig.
4.2 Die Entschädigung fällt nur an, sofern das Zimmer nicht anderweitig und gleichwertig vermietet werden kann.
5 Rücktritt des Gästehauses
5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.1 eingeräumt wurde, ist das Gästehaus ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Gästehauses die Buchung nicht endgültig bestätigt.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Gästehaus gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden
- das Gästehaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Gästehausleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gästehauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gästehauses zuzurechnen ist
- eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt
- ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt
- das Gästehaus von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Gästehauses nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Gästehauses gefährdet erscheinen.
5.4 Das Gästehaus hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
6 An- und Abreise
6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Gästehaus hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. Das Gästehaus behält sich vor bei Buchungen unter 3 Nächten, die bestimmten Zimmer zu wechseln.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast Montag – Freitag ab 15 Uhr /Samstag/Sonntag/Feiertag ab 13Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Gästehaus das Recht, gebuchte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Gästehaus steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
6.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Gästehaus spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei darüber hinausgehender Nutzung werden 100% des Übernachtungspreises fällig, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
7 Haftung
7.1 Das Gästehaus haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.2 Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Gästehauses.
8 Schlussbestimmungen
8.1 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gästehauses.